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Montage- und Servicebedingungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Montage-, Überholungs-, Instandsetzungs-, Vorführ- und Service-Aufgaben, auch wenn im Einzelfall nicht besonders auf sie verwiesen sein sollte. Sie sind Bestandteil des Vertrages. Mit diesen Bedingungen nicht übereinstimmende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir nicht widersprechen.

Unser Montagepersonal wird, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, nur an den von uns gelieferten Maschinen eingesetzt. Rechtsverbindliche Erklärungen dürfen von ihnen nicht abgegeben werden.

Die Montage- und Serviceleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Angaben über Montagezeiten und Materialkosten sind unverbindlich, auch wenn unsere Monteure entsprechende Auskünfte geben. Überschreitungen angegebener Fristen berechtigen den Besteller nicht zu Abzügen oder Schadenersatzforderungen.

Alle baulichen Arbeiten müssen vor Beginn der Dienstleistung soweit fertiggestellt sein, dass die Montage sofort und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Der Kunde stellt auf eigene Kosten und Gefahr rechtzeitig Hilfsmannschaften, Hebezeuge, Bedarfsstoffe, Heizung, Beleuchtung, Betriebskraft sowie verschließbare Lagerräume.

Reparatur- und Änderungsarbeiten werden ausschließlich auf Gefahr und Verantwortung des Bestellers ausgeführt. Wir haften nur für Schäden am Liefergegenstand selbst und dies auch nur bei grober Fahrlässigkeit; für Folgeschäden haften wir nicht.

Sofern wir mangels geeigneter Mitarbeiter oder wegen höherer Gewalt nicht in der Lage sind, Monteure rechtzeitig zu entsenden, begründet dies keinerlei Ansprüche der Kunden. Verzögert sich eine begonnene Montage ohne unser Verschulden, trägt der Kunde die daraus erwachsenen Kosten.

Gerichtsstand ist München.

Elektronik- oder Elektrikbauteile älterer Maschinen werden häufig im Austauschverfahren ersetzt, da Originalteile nicht mehr verfügbar sind. Wir sind berechtigt, gebrauchte, aber voll funktionsfähige und geprüfte Elektro- und Elektronikteile als Ersatzteile einzubauen.

Die Reparatur erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Das bedeutet, dass selbst der Versuch einer Reparatur den Auftraggeber zu einer Zahlung verpflichtet, auch wenn die Reparatur nicht mit einer Ingangsetzung der Maschine beendet werden kann.