Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Maschinen Stockert Großhandels-GmbH.
I. Allgemeines
Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Maschinen Stockert Großhandels-GmbH und dem Käufer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Anderen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
II. Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind Annäherungswerte, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Bestellungen des Käufers sind für diesen verbindlich. Sofern keine anderweitige schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt die Lieferung oder Rechnung als Auftragsbestätigung.
III. Liefertermin, Lieferumfang, Lieferverzug
Liefertermine gelten nur als annähernd vereinbart, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie das zumutbare Mindestmaß nicht unterschreiten.
Bei Lieferverzögerungen durch Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
IV. Preise, Zahlungsbedingungen
Die Preise schließen Mehrwertsteuer, Fracht, Zoll, Porto, Verpackung und Versicherung nicht ein. Rechnungen sind mangels besonderer Vereinbarung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
V. Gefahrübergang, Abnahme
Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung bzw. Versendung des Liefergegenstandes auf den Käufer über, auch wenn Teillieferungen erfolgen oder wir weitere Leistungen wie Anlieferung, Aufstellung oder Inbetriebnahme übernommen haben.
VI. Gewährleistung, Mängelrüge
Die Gewährleistungsfristen betragen bei Neuprodukten bei privater Nutzung 24 Monate, bei gewerblicher Nutzung 12 Monate ab Gefahrübergang.
Gebrauchte Produkte dienen ausschließlich der gewerbsmäßigen Nutzung; für diese Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Gebrauchte Maschinen werden mit dem noch vorhandenen Zubehör in dem Zustand geliefert, in dem sie sich bei Vertragsschluss befinden.
Schäden durch äußeren Einfluss, unsachgemäße Aufstellung oder Bedienung, mangelhafte Wartung, Korrosion oder gewöhnliche Abnutzung sind von der Gewährleistung ausgenommen; dies gilt insbesondere für Verschleißteile wie Biegewangen, Biegeschienen und Scherenmesser.
VII. Allgemeine Haftungsbeschränkung
Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie arglistig verschwiegenen Mängeln.
VIII. Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
IX. Erfüllungsverpflichtung, Unmöglichkeit und Nichterfüllung
Die Lieferverpflichtung und Lieferfrist unterliegen dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für Zahlung und Warenlieferung ist der Geschäftssitz von Maschinen Stockert GmbH. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.