Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Nr.: 02/2013
der Firma MASCHINEN STOCKERT GROSSHANDELS-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(nachfolgend: MASCHINEN STOCKERT GMBH genannt)

(Stand: Mai 2013)


I. Allgemeines

1.
Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen MASCHINEN  STOCKERT GMBH und dem Käufer einschließlich der zukünftigen, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Nr.: 02/2013. Anderen Einkaufsbedingungen oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht angewendet. MASCHINEN STOCKERT GMBH ist berechtigt, ihre Allgemeinen Verkaufs-, und Lieferbedingungen Nr.: 02/2013 mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Käufer, nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern.
2.
Besteht zwischen dem Käufer und MASCHINEN STOCKERT GMBH eine Rahmenvereinbarung, gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für den einzelnen Auftrag.

II. Vertragsschluss

1.
Angebote von MASCHINEN STOCKERT GMBH sind freibleibend und unverbindlich. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden. Stellt MASCHINEN STOCKERT GMBH dem Käufer Zeichnungen oder technische Unterlagen über den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese Eigentum von MASCHINEN STOCKERT GMBH.
2.
Bestellungen des Käufers sind für diesen verbindlich. Sofern von MASCHINEN STOCKERT GMBH keine anderweitige schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt die Lieferung oder Rechnung als Auftragsbestätigung.
3.
Ist der Käufer Kaufmann, ist für den Inhalt von Bestellungen und Vereinbarungen ausschließlich die schriftliche Bestätigung von MASCHINEN STOCKERT GMBH maßgeblich, sofern der Käufer nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen. Eine Mitteilung an MASCHINEN STOCKERT GMBH ist jedenfalls dann nicht mehr unverzüglich, wenn sie MASCHINEN STOCKERT GMBH nicht innerhalb von sieben Tagen zugegangen ist.
4.
Ein Widerruf der Bestellung, nach deren Eingang bei uns, ist ausgeschlossen oder begründet eine Schadensersatzforderung von 20% des vereinbarten Preises an den Besteller. Schadens-ersatzansprüche aus der Nichtannahme der Bestellung können nicht geltend gemacht werden.

 

III. Liefertermin, Lieferumfang, Lieferverzug

1.
Liefertermine und -fristen gelten nur als annähernd vereinbart, wenn nicht MASCHINEN STOCKERT GMBH eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich abgegeben hat. Bei nicht rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags durch den Käufer sowie der nicht rechtzeitigen Erbringung aller Vorleistungen des Käufers, verlängern sich die Liefertermine entsprechend. Liefertermine gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.
2.
MASCHINEN STOCKERT GMBH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese nicht das zumutbare Mindestmaß unterschreiten.
3.
Der Käufer hat den Lieferschein zu überprüfen und zu quittieren. Etwaige Einwendungen sind MASCHINEN STOCKERT GMBH unverzüglich, längstens nach 7 Tagen, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die quittierte Liefermenge als anerkannt.
4.
Bei Lieferverzögerungen durch Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen an MASCHINEN STOCKERT GMBH oder höhere Gewalt verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Höhere Gewalt liegt auch vor bei Arbeits-kampfmaßnahmen einschließlich Streiks und rechtmäßigen Aussperrungen im Betrieb von MASCHINEN STOCKERT GMBH oder bei den Vorlieferanten von MASCHINEN STOCKERT GMBH. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind in diesen Fällen in den Grenzen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) ausgeschlossen.
5.
Entsteht dem Käufer durch eine von MASCHINEN STOCKERT GMBH verschuldete Lieferverzögerung ein Schaden, kann der Käufer diesen unter Ausschluss weitergehender Ersatzansprüche in Höhe von 0,5 % für jede Woche der Verspätung, höchstens aber in Höhe von 5% des Wertes des betroffenen Teils der Gesamtlieferung ersetzt, verlangen. Im Falle des Lieferverzuges kann der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt. Weitergehende Ansprüche bei Lieferverzug, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, jeder Art, sind nach Maßgabe der Regelungen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) ausgeschlossen.
6.
Eine Warenrücknahme ist nur mit vorausgegangener schriftlicher Zustimmung von MASCHINEN STOCKERT GMBH möglich. Für die Rücknahme von Lagerware wird ein Abschlag von 20% berechnet. Für Ware aus Sonderbestellungen besteht grundsätzlich keine Rücknahmemöglichkeit.
7.
Die Bedienungsanleitung liegt dem Liefergegenstand bei. Der Käufer
verpflichtet sich vor Inbetriebnahme diese zu lesen, zu verstehen und sein Verhalten gemäß diesen Vorgaben auszurichten. Erst dann ist eine ordnungsgemäße Nutzung des Liefergegenstandes zulässig.
Benötigt der Käufer für die Nutzung des Liefergegenstandes eine
gesonderte Erlaubnis (Betriebserlaubnis, Pkw-Führerschein, Motorsägen-Führerschein, etc.) so hat der Käufer sich diesen, vor erster Inbetriebnahme zu erwerben.

IV. Preise, Zahlungsbedingungen

1.
Die Preise schließen Mehrwertsteuer, Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Spesen nicht ein. Maßgebend für die Berechnung fabrikneuer Maschinen sind die am Lieferungstag gültigen Preise. Die Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet; ihre Rücknahme ist ausgeschlossen.
2.
Mangels besonderer Vereinbarungen sind Rechnungen sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zu allen genannten Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer dazu.
3.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines konkreten Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von MASCHINEN STOCKERT GMBH schriftlich anerkannt sind.

V. Gefahrübergang, Abnahme

1.
Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung bzw. Versendung des Liefergegenstandes auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder MASCHINEN STOCKERT GMBH noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung und/oder Inbetriebnahme übernommen hat. Soweit der Liefergegenstand abgenommen werden muss, ist die Abnahme für den Gefahrenübergang maßgebend. Die Abnahme muss un-verzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Lieferers über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden und darf durch bloßes Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels durch den Käufer nicht verweigert werden.
2.
Verzögert sich der Versand bzw. die Abnahme aus Gründen, die MASCHINEN STOCKERT GMBH nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahme-bereitschaft auf den Käufer über.


VI. Gewährleistung, Mängelrüge

1. Für Mängel der Lieferung haftet MASCHINEN STOCKERT GMBH unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
1.1
Die Gewährleistungsfristen betragen bei Neuprodukten bei privater Nutzung (Verbrauchsgüterkauf, § 474 BGB) ab Gefahrenübergang 24 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung 12 Monate.
1.2.
Die von Maschinen Stockert GmbH verkauften, gebrauchten Produkte dienen ausschließlich der gewerbsmäßigen Nutzung. Für diese gewerbliche, berufliche oder nebenberufliche Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Soll ein Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB, mit 12 Monaten Garantie, einer gebrauchten Maschine, an eine Privatperson durchgeführt werden, so ist dies ausdrücklich schriftlich im Kaufvertrag festzuhalten.  Gebrauchte Maschinen werden, mit dem noch vorhandenen Zubehör, in dem Zustand geliefert, in welchem sie sich bei Vertragsschluss befinden. Jede Haftung für offene oder versteckte Mängel ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Maschine vorher vom Käufer nicht besichtigt worden ist, es sei denn, MASCHINEN STOCKERT GMBH hätte dem Käufer bekannte Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen.
2.
Die Regelungen des Absatzes 1 gelten nicht bei zugesicherten Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Derartige Ansprüche des Käufers sowie Ansprüche wegen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden gemäß den Regelungen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.
3.
Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn sie als solche ausdrücklich im Vertrag bezeichnet sind. Mündliche Angaben sowie Angaben in den Unterlagen von MASCHINEN STOCKERT GMBH enthalten keine Zusicherungen. Proben, Muster, Maße, DIN-Bestimmungen, Leistungsbeschreibungen und sonstige Angaben über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes dienen der Spezifikation und sind keine zugesicherten Eigenschaften. Soweit die von MASCHINEN STOCKERT GMBH zu verwendenden Materialien vertraglich spezifiziert sind, gewährleistet dies nur die Übereinstimmung mit der Spezifikation und nicht die Geeignetheit der Materialien für den vertraglichen Zweck. Zu Hinweisen ist MASCHINEN STOCKERT GMBH nur bei ihrer offensichtlichen Ungeeignetheit verpflichtet.
4.
Schäden, die durch äußeren Einfluss, unsachgemäße Aufstellung und Behandlung, mangelhafte Bedienung oder Wartung, Korrosion oder gewöhnliche Abnutzung entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgenommen. Die Gewährleistung erstreckt sich im letztgenannten Fall insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge, insbesondere Biegewangen, Biegeschienen und Scherenmesser. Beim Verkauf einer Maschine liegen diese Gewährleistungsregelungen einer Verwendung im Einschichtbetrieb zugrunde.
5.
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware, unverzüglich nach Erhalt, ordnungsgemäß auf seine Kosten zu untersuchen und etwaige Mängel, Falschlieferungen, offensichtlich nicht genehmigungsfähige Falschlieferungen oder Mindermengen, MASCHINEN STOCKERT GMBH gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für die Anzeige gilt eine Ausschluss Frist von sieben Tagen ab Erhalt der Lieferung. Verdeckte Mängel sind MASCHINEN STOCKERT GMBH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen bleiben die §§ 377,378 HGB bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft unter Kaufleuten unberührt.
6.
Etwaige Qualitätsmängel einer Teillieferung berechtigen nicht zur Zurückweisung des Restes der abgeschlossenen Menge, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass die Annahme nur eines Teils der Lieferung unter Berücksichtigung der Umstände für ihn unzumutbar ist.
7.
Stellt der Käufer einen Mangel fest, so darf er den Liefergegenstand nicht verändern, verarbeiten oder an Dritte herausgeben, sondern hat MASCHINEN STOCKERT GMBH ausreichende Gelegenheit und Zeit einzuräumen, sich von dem Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen; anderenfalls entfallen alle Mangelansprüche. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei MASCHINEN STOCKERT GMBH unverzüglich zu benachrichtigen ist, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von MASCHINEN STOCKERT GMBH Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Unabhängig vom Vorliegen eines Mangels erlöschen die Gewährleistungsansprüche auch dann, wenn ohne die Genehmigung von MASCHINEN STOCKERT GMBH seitens des Käufers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.
8.       
Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten hat der Käufer mit dem Frachtführer zu regeln, insbesondere alle notwendigen Feststellungen zur Wahrung von Rückgriffsrechten gegenüber Dritten zu treffen. Soweit handelsüblicher Bruch, Schwund oder ähnliches in zumutbarem Rahmen bleiben, kann dies nicht beanstandet werden.
9.
Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl von MASCHINEN STOCKERT GMBH Nachbesserung fehlerhafter Ware oder  Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
10.
Im Falle der Mangelbeseitigung ist MASCHINEN STOCKERT GMBH verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort gebracht wurde.
11.
Lässt MASCHINEN STOCKERT GMBH eine ihm gestellte angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung im Sinne des § 439 BGB verstreichen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder ihm eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist, fehlschlägt oder aus sonstigen Gründen von MASCHINEN STOCKERT GMBH verweigert wird, steht dem Käufer, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren den Liefer-gegenstand betreffenden Ansprüche nur das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis um maximal 10% zu mindern. Zeigt die Nacherfüllung keinen Erfolg, aus Gründen, die MASCHINEN STOCKERT GMBH nicht zu vertreten hat, so muss der Beststeller MASCHINEN STOCKERT GMBH noch maximal zwei weitere Nacherfüllungstermine einräumen, um den Mangel zu beheben. 

 

VII. Allgemeine Haftungsbeschränkung

1.
Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von MASCHINEN STOCKERT GMBH vor oder nach Vertragsschluss oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten vom Käufer nicht zum allgemeinen Zweck verwendet werden kann, so gelten die Regelungen der Abschnitte VI und VII. 2 entsprechend, weitergehende Ansprüche des Käufers werden ausgeschlossen.
2.
Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstandenen sind, haftet MASCHINEN STOCKERT GMBH – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
- bei Vorsatz,
- bei   grober  Fahrlässigkeit  des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
- bei Mängeln, die  er  arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheiter garantiert hat,
- bei   Mängeln  des  Liefergegenstandes,  soweit  nach  dem Produkthaftungsgesetz   für  Personen-  oder  Sachschäden   an  privat   genutzten Gegenständen gehaftet wird.
Ausgeschlossen  sind  auch,  insbesondere  wirtschaftliche  Folge-schäden durch eingeschränkte oder unmögliche Benutzung des Liefergegenstandes. Im Besonderen  übernehmen wir keine Kosten für die Einschaltung externer Auftraggeber, zusätzliche Material-– und Arbeitskosten, Ausfallzeiten und Vertragsstrafen Dritter etc. 
Unsere Haftung beschränkt sich davon abgesehen in jedem Fall auf diejenigen Ansprüche, die wir mit Erfolg gegen unseren Vorlieferanten geltend machen können.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten

1.
MASCHINEN STOCKERT GMBH behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sowie bei Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist MASCHINEN STOCKERT GMBH zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer MASCHINEN STOCKERT GMBH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
2.
MASCHINEN STOCKERT GMBH ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Käufers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Käufer selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
3.
Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch MASCHINEN STOCKERT GMBH bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von MASCHINEN STOCKERT GMBH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich MASCHINEN STOCKERT GMBH, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. MASCHINEN STOCKERT GMBH kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die MASCHINEN STOCKERT GMBH nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Käufers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen MASCHINEN STOCKERT GMBH und dem Käufer vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
4.
Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltssachen wird durch den Käufer stets für MASCHINEN STOCKERT GMBH vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen nicht MASCHINEN STOCKERT GMBH gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt MASCHINEN STOCKERT GMBH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Werden Waren von MASCHINEN STOCKERT GMBH mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer MASCHINEN STOCKERT GMBH anteilsmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Käufer verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für MASCHINEN STOCKERT GMBH. Für die durch die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
5.
Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers ist MASCHINEN STOCKERT GMBH berechtigt, angemessene Sicherheiten zu fordern. MASCHINEN STOCKERT GMBH verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

 

IX. Erfüllungsverpflichtung, Unmöglichkeit und Nichterfüllung

1.
Die Lieferverpflichtung und die Lieferfrist von MASCHINEN STOCKERT GMBH unterliegen dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
2.
Wenn MASCHINEN STOCKERT GMBH die gesamte Leistung vor Gefahrübergang aufgrund eines von MASCHINEN STOCKERT GMBH zu vertretenden Umstandes unmöglich wird, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Im Falle einer teilweisen Unmöglichkeit oder teilweisen Unvermögens gilt die vorstehende Regelung nur für den entsprechenden Teil. Der Käufer kann in diesem Fall jedoch vom Gesamtvertrag zurücktreten, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung nachweisen kann.

Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, sind nach Maßgabe der Regelungen aus den Abschnitten VI und VII ausgeschlossen.
3.
Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Käufers ein, so bleibt dieser zur Erfüllung verpflichtet.
4.
Nach Rücktritt von MASCHINEN STOCKERT GMBH vom Vertrag bzw. nach ihrer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist MASCHINEN STOCKERT GMBH berechtigt, zurückgenommene Ware frei zu verwerten.

 

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

1.
Der vertraglich vereinbarte Erfüllungsort, für die Zahlung und die Warenlieferung ist der Geschäftssitz von MASCHINEN STOCKERT GMBH.
2.
Wenn der Käufer, Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von MASCHINEN STOCKERT GMBH Gerichtsstand  für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses; Klagen gegen MASCHINEN STOCKERT GMBH können nur dort anhängig gemacht werden.
3.
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden unter Ausschluss des internationalen Privatrechts, des vereinheitlichten internationalen Rechts und unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

 

XI. Rechtswirksamkeit, Datenschutz

1.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Käufers ersetzt.
2.
Etwaige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch MASCHINEN STOCKERT GMBH; dies gilt auch für eine Abweichung von dem vertraglichen Schriftformerfordernis selbst.
3.
Rechtserhebliche Willenserklärungen wie Kündigungen, Rück-trittserklärungen, Verlangen nach Kaufpreisminderung oder Schadensersatz sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
4.
MASCHINEN STOCKERT GMBH ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Käufer - auch wenn diese von Dritten stammen - im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern und durch von MASCHINEN STOCKERT GMBH beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen.

Maschinen Stockert Großhandels-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Hauptverwaltung
Friedrich-Bergius-Straße 1
85662 Hohenbrunn-München
Tel:  ++49(0)8102 894-88
Fax: ++49(0)8102 6512
Email: info@maschinen-stockert.de

Profi-Werkzeug-Markt
Friedrich-Bergius-Straße 17
85662 Hohenbrunn-München
Tel:  ++49(0)8102 894-11
Fax: ++49(0)8102 894-911
Email: info@maschinen-stockert.de

Maschinen  Stockert  Großhandels GmbHD-85662 Hohenbrunn / MünchenEmail: info(at)maschinen-stockert.deDatenschutzImpressumTel.+49 (0)8102  894-88